Die Bedingungen
für unsere Zusammenarbeit.

Vertragsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem/der Auftraggeber*in und Gabriela Martinelli. Sie sind integrierter Bestandteil eines Auftrages.
 

Schriftform

Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.
 

Angebot.

Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag wird gestützt auf die Offertanfrage des Auftraggebenden erstellt. Der Auftraggebende verpflichtet sich zu vollständigen und richtigen Angaben. Gabriela Martinelli unterbreitet dem/der Auftraggeber*in einen schriftlichen Kostenvoranschlag, welcher die Art und den Umfang der angebotenen Arbeiten sowie das Pauschalhonorar oder den Stundenansatz festhält.
 

Vertragsbindung

Der Vertrag kommt zustande, sobald der/die Auftraggeber*in, nach Erhalt und Prüfung des erstellten Kostenvoranschlags, den Auftrag zur Bearbeitung erteilt und sofern nicht ein ausdrücklicher schriftlicher Vorbehalt angebracht wird.
 

Gültigkeit

Die Offerte gilt für höchstens 20 Tage ab Empfang durch den Auftraggebenden. Gabriela Martinelli kann die Offerte bis zum Eintreffen der Auftragserteilung jederzeit zurückziehen.
 

Leistungsänderungen

Die Parteien können jederzeit schriftlich eine Leistungsänderung beantragen. Die andere Partei teilt innert 10 Tagen mit, ob die Änderung möglich ist. Bei einer vom Auftraggebenden gewünschten Änderung, teilt Gabriela Martinelli innert gleicher Frist mit, welche Auswirkungen dies auf die Vergütung hat. Änderungen am Leistungsumfang und an der Vergütung müssen zwischen den Parteien schriftlich festgehalten werden.
 

Grundsätze.

Leistungen von Gabriela Martinelli

Gabriela Martinelli erbringt innerhalb des Workflows eines Auftrags diverse gestalterische, organisatorische und administrative Leistungen im Bereich visuelle Kommunikation. Für zusätzliche Leistungen, insbesondere in den Bereichen Text, Fotografie sowie Produkt- und Formgestaltung, arbeitet Gabriela Martinelli nach den Richtlinien der einschlägigen Berufsverbände.
 

Treuepflicht & Geschäftsgeheimnis

Gabriela Martinelli verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den/die Auftraggeber*in erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.


Urheberrecht

Die Urheberrechte an allen von Gabriela Martinelli geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören Gabriela Martinelli. Sie kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der/die Auftraggeber*in ohne Einverständnis von Gabriela Martinelli nicht berechtigt ist, die betreffenden Werke zu verwenden und/oder Änderungen – insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen – vorzunehmen. Gabriela Martinelli hat das Recht, sich auf dem Werk des Auftraggebenden als Herstellerin zu vermerken. Vorab einigen sich Gabriela Martinelli und der/die Auftraggeber*in über die Form.
 

Nutzungsrechte, Nutzungsumfang

Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den/die Auftraggeber*in über. Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch Gabriela Martinelli geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem/der Auftraggeber*in abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von Gabriela Martinelli geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem/der Auftraggeber*in ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich und geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks neu verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der/die Auftraggeber*in die Erlaubnis von Gabriela Martinelli einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.
 

Widerrechtliche Nutzung

Die widerrechtliche Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks von Gabriela Martinelli verpflichtet den/die Auftraggeber*in zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von 10’000 CHF. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
 

Gewährleistung

Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann Gabriela Martinelli ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebenden davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, hält der/die Auftraggeber*in Gabriela Martinelli in jeder Hinsicht schadlos.

Externe Zulieferung

Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebenden veranlasst Gabriela Martinelli Leistungen Dritter, die sie für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung reproduktionsreifer Vorlagen benötigt. Für diese Drittarbeiten muss eine Offerte vorliegen, die durch den Auftraggebenden vorgängig abgenommen werden muss.
 

Aufbewahren von Unterlagen

Gabriela Martinelli ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an ihrem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist sie ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebenden von der weiteren Aufbewahrung befreit. Bei umfangreichen Arbeiten können von Gabriela Martinelli die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.
 

Belegexemplare

Gabriela Martinelli hat anrecht auf ca. 10 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl). Gabriela Martinelli steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis ihrer Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.
 

Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Gabriela Martinelli und der/die Auftraggeber*in vereinbaren vorgängig Abnahmekriterien und den Termin der Abnahme. Mängel am Werk sind von dem Auftraggebenden innerhalb von 5 Tagen ab Lieferdatum schriftlich und substanziiert zu rügen. Geht nicht innerhalb der genannten Frist von 5 Tagen eine Mängelrüge bei Gabriela Martinelli ein, so gilt das Werk gestützt auf Art. 370 OR als genehmigt. Versteckte Mängel kann der/die Auftraggeber*in innert einer Garantiefrist von 12 Monaten ab Abnahme noch geltend machen.
 

Honorar.

Richtofferte und Honorar für Gestaltungsaufträge

Grundlage für die Richtofferte und die Honorarabrechnung ist das «Swiss Graphic Designers-Honorarsystem». Das Honorar von Gabriela Martinelli richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundenansatz für die einzelnen Leistungen. Die Abgabe einer schriftlichen, individuellen Richtofferte wird in jedem Fall empfohlen. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem/der Auftraggeber*in von Gabriela Martinelli rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.
 

Spesen und Materialkosten

Das Honorar kann als Pauschale oder nach Zeitaufwand festgelegt werden und ist im Kostenvoranschlag geregelt. Der/die Auftraggeber*in hat Gabriela Martinelli sämtliche nachgewiesene Spesen und Materialkosten aus dem Vertragsverhältnis zusätzlich zum Honorar zu vergüten. Reisespesen mit dem Auto sind mit 0.65 CHF pro Kilometer und Auslagen für den öffentlichen Verkehr z.B. 2. Klasse, Halbtax zu den effektiven Kosten zu entschädigen.
 

Reduktion oder Annullierung des Auftrags

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat Gabriela Martinelli Anspruch auf:
 

a. Verrechnung ihrer bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),

b. Verrechnung ihrer Unkosten und der Vorleistungen Dritter,

c. Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.

Darüber hinaus hat Gabriela Martinelli das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich beim Gabriela Martinelli.
 

Abrechnung

Gabriela Martinelli hat die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte und der erfolgten Leistungen vorzunehmen. Die Abrechnung erfolgt jeweils auf Ende Monat.
 

Zahlungsbestimmungen

Nach Beendigung des Auftrags stellt Gabriela Martinelli Rechnung, diese ist innert 14 Tagen ab Zustellung und ohne Abzüge zu bezahlen. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat Gabriela Martinelli Anspruch auf angemessene Akontozahlungen. Generell stellt Gabriela Martinelli 20 Tage nach Auftragserteilung eine erste Akontorechnung. Die Akontorechnungen werden jeweils monatlich ausgestellt.
 

Berater- und Vermittlungskommissionen

Berater- und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich Gabriela Martinelli. Sie sind dem/der Auftraggeber*in weiterzugeben, wenn Gabriela Martinelli ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung der Produktion dem/der Auftraggeber*in in Rechnung stellt.
 

Rechtliches.

Anwendbares Recht

Die Beziehungen zwischen dem Auftraggebenden und Gabriela Martinelli unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen von Gabriela Martinelli nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
 

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Winterthur

Genug der trockenen Materie! Ab zu den Projekten.